Orthopäden und Unfallchirurgen haben in der kalten Jahreszeit alle Hände voll zu tun. Die Zahl der Verletzungen durch Stürze steigt bei winterlicher Glätte stark an. Wenn Passanten auf vereisten oder schneebedeckten Wegen ausrutschen, sind nicht selten Knochenbrüche, Prellungen, Bänderdehnungen und Platzwunden die Folge. Vor allem Stürze auf den Kopf oder die Hüfte können für Unfallopfer sehr gefährlich werden. Die Statistiken aus dem Trauma-Register der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zeigen, dass sich insbesondere ältere Menschen bei Stürzen auf Glatteis schwer verletzen. Verantwortlich dafür sind die deutlich langsameren Reflexe im Alter. Viele Senioren können sich bei einem Sturz nicht abfangen und schlagen ungebremst auf dem Boden auf.

Damit Sie sich gar nicht erst mit den Folgen eines Sturzes beschäftigen müssen, sollten Sie als Fußgänger bei Schnee und Glätte die folgenden Hinweise beachten:

  • Augen offen halten. Behalten Sie den Gehweg im Blick und versuchen Sie rutschige Stellen vorausschauend zu meiden.
  • Gang der Pinguine imitieren. Wer in langsamen und kleinen Schritten einen Fuß vor den anderen setzt und leicht nach vorn gebeugt das Körpergewicht auf das vordere Bein verlagert, der profitiert von mehr Stabilität und reduziert die Sturzgefahr.
  • Halt suchen. Sind Sie zu zweit unterwegs, dann haken Sie sich gegenseitig ein oder tasten Sie sich entlang von Häuserwänden oder Geländern.
  • Schuhe mit Profil tragen. Im Extremfall können Sie sogar spezielle Schuh-Spikes verwenden, die sich schnell und unkompliziert auch an normalem Schuhwerk befestigen lassen.
  • Handschuhe anziehen. Wer seine Finger mit Handschuhen vor der Kälte schützt, der steckt seine Hände nicht in die Tasche und kann die Arme auf rutschigem Terrain spontan ausstrecken um wieder ins Gleichgewicht zu finden. Außerdem bieten Handschuhe einen Schutz vor Schürfwunden, wenn Sie sich bei einem Sturz abfangen.
  • Richtig stürzen. Schürfwunden verheilen relativ schnell, aber mit komplizierten Knochenbrüchen oder schweren Traumata müssen Sie sich im Ernstfall mehrere Monate herumärgern. Deshalb sollten Sie bei einem Sturz immer Ihren Kopf schützen. Dafür nehmen Sie die Unterarme vor Ihr Gesicht und halten Ihren Kopf mit den Händen fest. Sollten Sie nach hinten fallen, machen Sie einen runden Rücken und ziehen Sie das Kinn bis zur Brust.
  • Fahrrad stehenlassen. Auf glatten Wegen und Straßen haben Fahrräder nichts zu suchen. Viel zu hoch ist in Kurven oder beim Bremsen die Sturzgefahr.
  • Zu Hause bleiben. Wer nicht sicher auf den Beinen ist (ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung), sollte bei extremer Glätte am besten zu Hause bleiben und keine unnötigen Risiken eingehen.

Was tun, wenn Sie trotz aller Vorsicht stürzen und sich dabei schwer verletzen?

Rufen Sie umgehend den Notarzt und humpeln Sie keineswegs alleine in Praxis oder Klinik. Viel zu hoch ist die Gefahr die bestehende Verletzung zu verschlimmern oder bei einem erneuten Sturz zusätzliche Verletzungen davonzutragen. Wenn Sie vermuten, dass Sie sich etwas gebrochen haben, dann sollten Sie den betroffenen Körperteil ruhigstellen und hochlagern. Sind Sie Ersthelfer, dann sorgen Sie dafür, dass der Betroffene nicht auskühlt solange er auf den Notarzt warten muss.

Räum- und Streupflichten nicht vernachlässigen!

Um Passanten ein möglichst gefahrloses Begehen der Wege zu ermöglichen, gilt in vielen Kommunen Deutschlands eine Räum- und Streupflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Darin ist festgelegt, dass jeder Grundstückseigentümer dafür verantwortlich ist, an sein Grundstück grenzende Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Bei Mietshäusern kann die Räumpflicht vom Hausbesitzer auf die Mieter übertragen werden. Kommt ein Passant auf nicht geräumten Wegen zu Fall und verletzt sich, sind Eigentümer oder Mieter für die Unfallfolgen haftbar. Allerdings nicht, wenn der Gestürzte unpassendes Schuhwerk trägt.

Dasselbe Prinzip gilt für öffentliche Wege, Straßen und Plätze. Auch dort haftet im Schadenfall der Besitzer, ganz gleich ob Firma, Institution oder Kommune. Städte und Gemeinden sind allerdings nicht verpflichtet jede Nebenstraße zu räumen. Das ist von den zuständigen Räumdiensten bei heftigen Schneefällen oder extremer Glätte einfach nicht zu leisten ist. Meist werden nur für den allgemeinen Verkehr wichtige Stellen geräumt. Die Räumpflicht besteht werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.

Welche Streumittel gibt es und welche sind erlaubt?

Zu den unbedenklichen Materialien gehören:

  • Sand
  • Split
  • Granulat

Diese Streumittel bewahren vor ungewollten Rutschpartien und lassen sich bei Tauwetter problemlos auffegen, umweltgerecht entsorgen oder sogar wiederverwenden. Asche und Holzspäne sind hingegen nicht überall als Streumittel anerkannt.

Streusalz ist in Deutschland weitestgehend verboten, obwohl es in zahlreichen Geschäften verkauft wird. Die Umweltschäden durch Streusalz sind massiv. Noch immer werden jährlich mehrere Millionen Tonnen Streusalz in Deutschland verbraucht. Die Folgen sind unter anderem Verunreinigung des Grundwassers, Nährstoffentzug des Bodens sowie Entzündungen an Tierpfoten und –klauen.

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Quellen / Anmerkungen

Streuen – Aber bitte nicht mit Salz! WDR Verbrauchertipps
Bei Glatteis raten Orthopäden und Unfallchirurgen zum Pinguin-Gang Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
Winterpflichten: Streupflicht und Räumpflicht Finanztip.de