Frost ist Gift für die Bausubstanz Ihres Hauses. Risse in der Fassade, platzende Rohre und Wasserschäden sind die unangenehmen Folgen von frostigen Temperaturen jenseits des Gefrierpunktes. Doch was genau macht das Unterschreiten der 0-Grad-Grenze so gefährlich für Ihr Eigenheim?
Eigentlich ist es ganz simpel: Bei 0 Grad Celsius wechselt Wasser seinen Aggregatzustand und wird zu Eis. Weil Eis aber eine deutlich geringere Dichte als Wasser besitzt, dehnt es sich aus. Ist ein Behälter allerdings schon randvoll mit Wasser gefüllt, dann gibt es keinen zusätzlichen Raum für das größere Volumen. Die Konsequenz: der Behälter bricht auf und wird beschädigt. Rohrbrüche und platzende Heizkörper sind die Folge. Das so austretende Wasser führt in den meisten Fällen zu noch größeren Schäden.
Besonders heimtückisch wird der Frost dann, wenn er Schäden anrichtet, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Nämlich dort, wo eigentlich kein Wasser sein sollte. Denn wenn Schmelzwasser als Feuchtigkeit in die Bausubstanz Ihres Hauses zieht und bei Frost erneut gefriert, sprengt es Wände, Dächer und Böden von innen heraus auf. Es entstehen Risse, Putz bröckelt, Färbe blättert ab – all das können Anzeichen von Frostschäden sein. Und wo die Bausubstanz erst einmal aufgebrochen ist, dringt schnell noch mehr Feuchtigkeit ein. Besonders in einem Winter mit häufigen Wechseln zwischen Tauwetter und Frost ein wahrer Teufelskreis. Deshalb gilt es wachsam zu bleiben, damit Sie Schäden möglichst früh entdecken oder im besten Fall ganz abwenden können.
Darauf sollten Sie im Winter achten:
- Schalten Sie Ihre Heizungsanlage auf Winterbetrieb um. Falls die Heizkörper gluckernde Geräusche machen oder nicht mehr richtig warm werden, sollten Sie Ihr Heizsystem entlüften.
- Prüfen Sie Fenster und Türen auf zugige Stellen prüfen und dichten Sie diese gegebenenfalls ab.
- Schützen Sie nicht geheizte Bereiche Ihres Wohngebäudes wie Keller oder Dachboden. Häufig befinden sich gerade dort die Heizthermen, deren Eigenwärme bei starkem Frost keinen zuverlässigen Schutz vor Einfrieren bietet. Deshalb sollten die Räume entweder mitgeheizt werden oder Sie sollten Therme und Rohre ausreichend isolieren.
- WICHTIG: Die Temperaturregler Ihrer Heizkörper auf das Schneeflocke-Symbol zu stellen reicht nicht aus! Der Frostwächter lässt lediglich den Heizkörper selbst nicht einfrieren, reicht aber bei starker Kälte nicht aus, den Raum zu erwärmen.
- Lassen Sie den Frostschutz von Solarheizungen regelmäßig von einem Fachmann überprüfen.
- Dichten Sie Risse und Löcher in Außenwänden mit Fugenmasse ab, sodass kein Wasser ins Mauerwerk eindringen und Frostschäden verursachen kann.
- Reinigen Sie Dachrinnen, Fallrohre und sonstige Entwässerungssysteme.
- Lassen Sie das Dach Ihres Hauses vom Fachmann auf undichte Stellen prüfen, beschädigte Ziegel austauschen und die Befestigung der Schneefanggitter kontrollieren.
- Leeren Sie Regentonnen und sonstige Wasserbehälter im Außenbereich. Verschließen Sie diese, sodass kein Wasser nachfließen kann oder lassen Sie das Ablaufventil geöffnet.
- Leeren Sie Wasserleitungen im Außenbereich stellen Sie den Zulauf in diese Rohre ab.
Zugefrorene Leitungen vorsichtig auftauen
Wenn Ihnen trotz aller Vorsicht doch einmal eine Leitung zufriert, müssen Sie aber nicht gleich verzweifeln. Mit einfachen Mitteln lassen sich die meisten Leitungen gefahrlos auftauen. Zuvor sollten Sie allerdings den zugehörigen Leitungsteil absperren oder den Haupthahn schließen. Zum Auftauen selbst sollten Sie heißes Wasser oder einen Heizlüfter nutzen. Tauen Sie immer vom geöffneten Wasserhahn der betroffenen Leitung bis zur blockierten Stelle auf.
Wichtig dabei: Gehen Sie langsam und vorsichtig vor! Nutzen Sie zum Auftauen keinesfalls offene Flammen wie Kerzen, Gasbrenner oder Lötlampen. Die starke Hitzeentwicklung kann nicht nur die Leitung zum Platzen bringen, sondern auch einen Brand verursachen. Im Fall eines Wasserrohrbruchs sollten Sie das Wasser schnell abpumpen und den Raum ausreichend lüften und trocknen. So können Sie den Schaden begrenzen.
Wann zahlt Ihre Versicherung?
Kommt es zu einem Frostschaden an Rohren, Heizkörpern oder Heizkesseln, lässt sich dieser in der Regel über eine Wohngebäudeversicherung regulieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihr Tarif das Risiko „Leitungswasser“ einschließt. Dann sind in der Regel auch die Kosten für das professionelle Auftauen von Heizkörpern, Rohren und Fußbodenheizungen in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen. Kommt es durch einen Frostschaden zu einem Rohrbruch und Ihre Einrichtung (Möbel, Elektrogeräte, etc.) erleidet einen Wasserschaden, dann fällt dieser in den Bereich der Hausratversicherung. Richtet das austretende Wasser auch noch in benachbarten Wohnungen Schäden an, dann hilft Ihnen eine private Haftpflichtversicherung.
Trotzdem sollten Sie Schäden stets vorbeugen und sich nicht auf Ihre Versicherung verlassen. Denn wer seine Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten vernachlässigt, der wird zum Teil mit zur Kasse gebeten oder steht ganz ohne Versicherungsschutz dar. Beispielhaft bei Schäden an Rohren ist die sogenannte „Allmählichkeit“. Wenn Sie die Wartung vernachlässigen und Schäden nicht durch einmalige Ereignisse, sondern durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur oder Feuchtigkeit entstehen, bleiben Sie am Ende alleine auf den Kosten sitzen.
Gut informiert in die kalte Jahreszeit
Tipp: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet im Winter online einen Frostwarndienst an. Nutzer können über die DWD-Homepage ermitteln, wie wahrscheinlich Temperaturen unter 0 Grad Celsius innerhalb der nächsten Tage/ Wochen in Ihrem Wohngebiet sind. So können Sie sich und Ihr Haus frühzeitig auf längere Kälteperioden vorbereiten. Der Dienst startet ab dem 1. Dezember.
Quellen / Anmerkungen
Welche Versicherung zahlt bei Frostschäden: Finblog
Frostschäden an Wasserleitungen vermeiden: >GDV
Frostschäden an Wasserleitungen vermeiden: Die Versicherer
haus winterfest machen – Checkliste: Geld & Verbraucher