Deutschland
In Deutschland gibt es keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Nach Information des GDV sind nur 38% der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschaden versichert. 99% der Gebäude seien aber in Deutschland grundsätzlich versicherbar und auch für das verbleibende ein Prozent könnten Lösungen angeboten werden.
Frankreich
Die Gebäudeversicherung ist für französische Mieter eine Pflichtversicherung, in welcher eine Elementarschadenversicherung zwingend enthalten ist. Somit stellt die Elementarschadenversicherung für diesen Personenkreis indirekt eine Pflichtversicherung dar. Für Hausbesitzer gilt die Versicherungspflicht hingegen nicht. Dennoch schließen diese in der Praxis meist ebenfalls eine Gebäudeversicherung ab.
Großbritannien
Im Vereinigten Königreich besteht für Grundeigentümer keine Pflicht, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Sofern der Grund als Betriebsstätte genutzt wird, muss allerdings eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die unter Umständen auch bestimmte Unwetterschäden abdeckt.
Der britische Markt für Elementarschäden-Versicherungen ist gut entwickelt; nach Angaben der Versicherer, kann jedem Grundeigentümer eine entsprechende Versicherung angeboten werden. Flutschäden werden in der Regel bereits von der allgemeinen Hausratversicherung abgedeckt. Seitdem es in England in den letzten Jahren häufiger zu Flutereignissen gekommen ist, bieten die Versicherungsunternehmen vermehrt Versicherungen an, die Flutschäden nicht abdecken. Dies macht es vor allem für Hauseigentümer in Risikogebieten zunehmend schwierig, bezahlbare Policen zu erhalten.
Aus diesem Grund hat sich die Regierung mit der Versicherungswirtschaft darauf geeinigt, dass jedes Versicherungsunternehmen einen bestimmten Anteil von besonders gefährdeten Immobilien versichern muss. Der Staat stellt im Gegenzug Mittel für Rückversicherungen bereit und investiert in den Katastrophenschutz.
Italien
Auch das italienische Recht sieht keine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden vor, sodass allein auf freiwillige Versicherungen zurückgegriffen werden kann.
Niederlande
In den Niederlanden besteht keine Pflicht, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Aller-dings hat der niederländische Gesetzgeber im Jahr 1998 ein Gesetz verabschiedet, dass die Ent-schädigung von unwettergeschädigten Bürgern und Unternehmen regelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich freiwillig selbst zu versichern.
Österreich
Im Bereich der Landwirtschaft gibt es keine verpflichtenden Versicherungen. Erst jüngst wurde eine Novelle des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes beschlossen, die für sämtliche landwirtschaftliche Kulturen eine Förderung der Versicherungskosten ermöglicht.
Durch eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes 2016, die bereits eine bestehende 25%-ige Bundesmittelbezuschussung für Hagel- und Frostschutzversicherungsprämien vorsieht, wurde die Mittelbezuschussung auch auf andere bedeutende Schadensereignisse, das sind Dürre, Stürme sowie stark anhaltende Regenfälle, ausgedehnt. Damit ist auch eine 25%-Bezuschussung aus Landesmitteln verbunden. Durch die Förderung der Versicherungskosten wird den Landwirten der Anreiz geboten, verstärkt eigenständig Risikovorsorge zu betreiben.
Schweiz
Wenngleich es in der Schweiz keine Pflichtversicherung gibt, verfügt sie über ein bewährtes Versicherungskonzept für die finanziellen Folgen von Elementarschadenereignissen. Nur für Erdbeben fehlt ein angemessener, landesweiter Versicherungsschutz. In den Kantonen wird die Erdbebenversicherung zurzeit nur vereinzelt angeboten.
17 kantonale öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherungsanstalten sind im schweizerischen Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossen, der im Falle eines Erdbebens freiwillige Leistungen erbringt. Die aktuelle Deckung des Pools liegt bei zweimal zwei Milliarden Franken.
Als einziger Kanton verfügt Zürich über eine gesetzlich geregelte obligatorische Erdbebenversicherung mit einer Deckung von einer Milliarde Franken. Im Bereich der Privatversicherung wird die Erdbebenversicherung von wenigen Versicherern zu unterschiedlichen Konditionen punktuell angeboten.
Spanien
In Spanien gibt es eine Verpflichtung zur Versicherung gegen Elementarschäden. Prämien werden von privaten Versicherern erhoben, die sie an einen staatlichen Rückversicherer mit unbegrenzter Staatshaftung abführen.
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